Nachdem das Registergericht einem Social Club die Vereinseintragung verwehrt hat, entschied nun das Oberlandesgericht im Sinne des Clubs. Damit gilt jetzt erstmals in einem Bundesland Rechtssicherheit für Anbauvereinigungen – auch wenn das Cannabisgesetz noch nicht gültig ist.
04.10.2023, OLG München (Beschluss v. 04.10.2023 – 31 Wx 153/23 e)
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