Die Justiz- und Gesundheitsausschüsse des Bundesrates haben sich für Änderungsanträge zum CanG und damit für einen Vermittlungsausschuss ausgesprochen. Auch wenn die Maximalforderung nach einer gänzlichen Aufhebung des Gesetzes keine Mehrheit gefunden hat, wurden die Anträge auf eine Verschiebung auf den 01. Oktober 2024 und die Streichung der Amnestieregelung verabschiedet. Und obwohl die Ergebnisse der Ausschüsse nicht bindend für das Gesamtplenum am 22. März sind, erhöhen sich damit nach Einschätzung der LTO die Chancen auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zum CanG.
Wie schon an anderer Stelle ausführlich beschrieben, handelt es sich beim CanG nicht um ein Zustimmungs- sondern nur um ein Einspruchsgesetz. Das bedeutet, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss. Die Länderkammer kann jedoch die Verabschiedung verzögern. Mit einer absoluten Mehrheit kann der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen. Dort würden dann Vertreter von Bund und Ländern gemeinsam nachverhandeln und mit einfacher Mehrheit einen Beschluss fassen.
Wenn jedoch nach drei erfolglosen Einigungsversuchen kein Ergebnis erzielt wird, kann der Bundestag den Einspruch des Bundesrates zurückweisen. Das Gesetz würde also trotz der Gegenstimmen aus den Bundesländern in Kraft treten. Allerdings gibt es keine festen Vorgaben für die Dauer eines Vermittlungsverfahrens. Theoretisch könnte sogar bis zum Ende der Legislatur nachverhandelt werden. In der Vergangenheit ist zwar nur eine geringe Zahl von Gesetzesinitiativen am Ausschuss gescheitert, doch daraus lässt sich keine Garantie für ein einzelnes Vorhaben ableiten.
Übersicht zur Stimmungslage im Bundesrat von CSC Mainbud e.V.
Wie es im Fall des CanG weitergeht, bleibt daher weiter ungewiss. Auch wenn die ablehnende Haltung der Ausschüsse zu erwarten war, ist es weiter möglich, dass das Gesetz am 01. April in Kraft tritt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigt unterdessen weiter das Gesetz und die Zielmarke für April. Die Kritik aus diversen Justiz- und Innenressorts der Länder zum Mehraufwand durch die Amnestieregelung kann er nicht teilen: “Mancher Kritiker vertritt offenbar gerade das Motto: lieber Unrecht als mehr Arbeit. Das darf doch nicht sein.“
Was macht Sachsen?
Es wird interessant im sächsischen Dreierbündnis aus CDU, SPD und Grünen. Die ungleiche Koalition hat fast vier Jahre harte Regierungsarbeit hinter sich und stand mehrfach kurz vor dem Zusammenbruch. Überdies wird dieses Jahr im September der Sächsische Landtag neu gewählt. Ein Grund mehr, auch die Cannabisfrage erneut über die Gebühr zu politisieren. Die Postion der CDU zum CanG ist allseits bekannt und auch in Sachsen gibt es keine Begeisterung für Cannabis von Seiten der Union. Wobei die Medizinalproduktion mit Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen gern gesehen ist. Freizeitkonsum in den Innenstädten dagegen nicht.
Und auch die SPD hat sich mit der Gesundheitsministerin und Spitzenkandidatin Petra Köpping gegen eine zügige Verabschiedung ausgesprochen. Neben der erlaubten Menge kritisiert sie auch Abstände zu Kinder- und Jugendeinrichtungen und fordert mehr Zeit für Beratungsangebote. Denn, so Köpping: “Cannabis ist und bleibt eine gefährliche Droge.” Die offenen Briefe vom Schildower Kreis und der Neuen Richtervereinigung haben die SPD-Ministerin scheinbar nicht überzeugt.
Bleiben noch die sächsischen Grünen. Auch hier gibt es – wie im Rest der Republik – Spannungen und Widersprüche in der ursprünglichen Legalisierungs-Partei. Die grüne Justizministerin Katja Meier unterstützt die Verschiebung der Amnestie und damit auch die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Andere Töne kommen aus der Landtagsfraktion. Die drogenpolitische Sprecherin Petra Čagalj Sejdi bekräftigte gegenüber Greenkeepers: “Natürlich stehen wir weiterhin zum CanG. Und wir sehen es auch schwierig, dass die Diskussion um das CanG seit über einem Jahr andauert.” Aus ihrer Sicht bleibe es ein “entschiedenes Anliegen, die Weichen für die Entkriminalisierung und eine kontrollierte Abgabe von Cannabis in Deutschland zu stellen.”
Grüner Nachdruck für das CanG
Die sächsischen Grünen wollen sich mit “Nachdruck gegen einen kompletten Stopp des Gesetzesvorhabens” einsetzen. Es steht zu hoffen, dass sich diese Position in der Koalition durchsetzt und die grüne Linie zur Entkriminalisierung gegen Union und SPD verteidigt wird. Denn ein entschiedenes “Nein” der Grünen würde die sächsischen Stimmen im Bundesrat zu einer Enthaltung bringen und damit einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung des Vermittlungsausschusses zum CanG leisten. Etwas anderes wäre mitten im Wahlkampf auch schwer zu verdauen. Die SPD hat innerhalb der Legalisierungs-Community schon viel Rückhalt verloren und auch Bündnis 90 droht die Sympathie ihrer ureigenen Bewegung zu entgleiten. Gerade deshalb sollten die sächsischen Grünen lieber dort bleiben, wo das Gras wächst.
Bildquellen
- Foto eines Richterhammers: Foto von Tingey Injury Law Firm auf Unsplash
- Foto aus dem Plenarsaal des Bundestages: Foto von Janine Schmitz / photothek
- 13_Bundesrat_Gebaeude_au·en: Bundesrat Referat P 4 – Presse und Kommunikation