Ab heute wird es in Sachsen möglich, einen Antrag auf eine Anbauerlaubnis für Cannabis bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) zu stellen. Möglich und notwendig machen das umfangreiche Regelungen im KCanG zum Erlaubnisvorbehalt für den gemeinschaftlichen Cannabisanbau in Anbauvereinen oder Cannabis Social Clubs. Als nächsten Schritt nach der Erlaubnis für den privaten Besitz und Anbau zum 01. April 2024, ermöglicht das Gesetz eine Antragstellung für Vereine zum 01. Juli 2024.
Bereits am 18. Juni 2024 ließ der Freistaat Sachsen über eine Pressemitteilung wissen, dass das Kabinett die Landesdirekion als zuständige Kontrollbehörde auf Landesebene benannt hat. Ungeachtet vorheriger Federführung zur Umsetzung des CanG im Haus von Sozialministerin Petra Köpping (SPD), hat sich die Landesregierung nun dazu durchgerungen, das Antragsverfahren für Vereine unter die politische Zuständigkeit des Innenministeriums von Armin Schuster (CDU) zu stellen.
Politik, Polizey und Recht
Für manche Beobachter wäre es vermutlich angemessener, wenn Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie die anschließende Kontrolle nicht einer Landesbehörde obliegt, die der politischen Polizey unterstellt ist. Zumal die Positionen von Armin Schuster zur Entkriminalisierung hinlänglich bekannt sind. Weniger öffentlich bekannt, ist die Position der LDS. Zumindest an dieser Stelle gibt es also hinreichend Grund zur Annahme, dass das Primat des Rechts und die verwaltungsethische Maxime des „sine Ira et studio“ auch und gerade in Sachsen gewahrt bleiben.
Auch regionale Medien wie die LVZ haben unlängst auf die nächste Stufe der Entkriminalisierung hingewiesen. Wobei sich die Redaktion nicht zu schade war, eindringlich vor dem langen, umfangreichen, komplizierten und teurem Antragsverfahren zu warnen. Auf die verschärften Anforderungen für den gemeinschaftlichen Anbau und die Stärkung von Prävention in Folge des kürzlich verabschiedeten Änderungsgesetztes zum KCanG, wird hingegen kaum noch hingewiesen.
Antrag auf Verantwortung
Die Anbauvereinigung Greenkeepers Leipzig e.V. ist sich der Verantwortung für Verein, Mitglieder und der weiteren proaktiven Ausgestaltung der Entkriminalisierung durch einen legalen, sicheren und vertrauensvollen Umgang mit Cannabis vollumfänglich bewusst. Daher haben wir uns guten Gewissens entschieden, einen entsprechende Antrag für eine Anbauerlaubnis nach § 11 KCanG bei der LDS zu stellen.
In Anbetracht von sich stetig wandelnden politischen und gesellschaftlichen Zuständen und den damit einhergehenden Herausforderungen in einer immer noch neuen regulatorischen Umgebung, laden wir alle interessierten Akteure zu einer gemeinsamen Weiterentwicklung der legalen Cannabislandschaft in Sachsen ein. Gerade jetzt brauchen wir starke Bündnisse, damit der Osten aufblühen kann.
Bildquellen
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- Foto von Fallschirm mit Aufschrift Impossible: Foto von Martin Wyall auf Unsplash
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- Hauptsitz der Landesdirektion im denkmalgeschützten Gebäude der ehemaligen Astrawerke, Altchemnitzer Straße 41 in Chemnitz: (dwt)