Nach erfolgreicher Verabschiedung im Bundestag und Bundesrat ist das Cannabisgesetz seit 01. April 2024 in Kraft. Alle nachfolgenden Informationen beziehen sich auf den Stand zur Veröffentlichung des CanG vom 27. März 2024 sowie den Anpassungen durch das Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes vom 25. Juni 2024.
Ist eine Legalisierung überhaupt legal?
- Darüber wurde in der Rechtswissenschaft leidenschaftlich gestritten. Juristische Probleme entstehen durch europäische und völkerrechtliche Verträge, die Cannabis unter Strafe stellen.
- Dennoch hat sich die Ansicht durchgesetzt, dass eine Legalisierung unter bestimmten Umständen auch international rechtmäßig sein kann. Mehr dazu erfährst du in unserer Analyse zu Cannabis und Drogenrecht.
Was steht im Gesetz?
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
- Das Gesetz ist seit 01. April 2024 in Kraft.
- Die Regelungen für Anbauvereine sind seit 01. Juli 2024 gültig.
Wieviel darf ich besitzen?
- Jede volljährige Person darf 25g Cannabis besitzen (§ 3 Abs. 1, KCanG) und auch öffentlich mit sich führen.
- Zusätzlich darf jede volljährige Person bis zu 50g Cannabis (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KCanG) und bis zu 3 lebende Cannabispflanzen in ihrem Haushalt besitzen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KCanG).
- Die insgesamt besessene Menge darf jedoch 50 Gramm nicht übersteigen (§ 3 Abs 2 Satz 2 KCanG).
Wie komme ich an Cannabis?
- Durch Eigenanbau mit bis zu 3 Cannabispflanzen (§ 9 Abs. 1 KCanG).
- Durch Mitgliedschaft in einem Anbauverein (§ 16 KCanG).
- Andere Bezugsformen wie z.B. Einfuhr aus dem Ausland oder Kauf vom Schwarzmarkt bleiben weiterhin verboten.
Darf ich Cannabis verschenken oder tauschen?
- Nein, bei Eigenanbau (§ 9 Abs. 2 KCanG).
- Nein, bei Abnahme aus Anbauverein (§ 19 Abs. 4 KCanG).
Wo darf ich nicht konsumieren?
- In Gegenwart von Kindern und Jugendlichen (§ 5 Abs. 1 KCanG).
- In Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Kitas, Jugendeinrichtungen und Sportstätten (§ 5 Abs. 2, Nr. 1-4 KCanG).
- In Fußgängerzonen zwischen 07-20 Uhr (§ 5 Abs. 2, Nr. 5 KCanG).
- Innerhalb und in Sichtweite von Anbauvereinigungen (§ 5 Abs. 2, Nr. 6 KCanG).
- In militärischen Bereichen der Bundeswehr (§ 5 Abs. 3 KCanG)
Sichtweite wird bei einer Entfernung über 100 Metern nicht mehr angenommen. Die Berliner Morgenpost hat eine interaktive Karte erstellt. Hier kannst du nachsehen, wo sich Verbotszonen in deiner Umgebung befinden.
Darf ich nach dem Konsum Auto fahren?
- Nein. Allerdings wurde am 28. März 2024 ein neuer Grenzwert von 3,5 ng/ml THC durch eine Kommission des BMDV vorgeschlagen. Dieser Grenzwert ist seit dem 25. Juni 2024 gesetzlich bindend, und hat bereits vorher Eingang in die Rechtssprechung gefunden.
- Ausgenommen hiervon ist die medizinische Einnahme nach Rezept (§ 24a Abs. 4 StVG).
Kann ich BTM-Eintragungen im Bundeszentralregister löschen lassen?
- Ja. Bereits erfolgte cannabisrelevante Eintragungen können auf Antrag bei der Staatsanwaltschaft gelöscht werden (§ 41 Abs. 1 KCanG).
- Wenn du hierzu Fragen hast, beraten wir dich gern.
Wer darf anbauen?
- Privatpersonen dürfen zuhause maximal 3 Pflanzen anbauen; also auch im Garten oder auf dem Balkon. Es gelten jedoch Schutzauflagen für Kinder, Jugendliche und andere unbefugte Personen (§ 10 Abs. 1 KCanG).
- Vereine dürfen anbauen, wenn sie eine Lizenz besitzen (§ 11 Abs. 1 KCanG).
Welche Regeln gelten für Vereine?
Die Anbauvereine müssen viele Regeln und Auflagen erfüllen, um überhaupt anbauen und abgeben zu dürfen:
- Dafür benötigen die Vereine grundsätzlich eine behördliche Genehmigung (§ 11 KCanG).
- Sie dürfen maximal 500 volljährige Mitglieder (§ 16 Abs. 1-2 KCanG) aufnehmen. Die Mitglieder müssen seit mindestens 6 Monaten in Deutschland wohnen (§ 1 Nr. 16 KCanG).
- Sie müssen mit Fachberatungsstellen kooperieren (§ 23 Abs. 5 KCanG), Schutzkonzepte vorlegen (§ 23 Abs. 6 KCanG) und Sonderbeauftragte für Prävention, Jugend und Gesundheitsschutz benennen (§ 23 Abs.4 KCanG).
- Es gilt ein allgemeines Werbeverbot (§ 6 KCanG).
- Sie haben die Pflicht zur Abgabe in neutraler Verpackung mit Informationszettel zu Inhaltsstoffen (§ 21 Abs. 2 KCanG).
- Sie haben die Pflicht zur Risikoaufklärung und Hinweis auf Fachberatungsstellen (§ 21 Abs. 3 KCanG).
- Vorstände müssen Mitglieder des Vereins sein (§ 16 Abs. 6 KCanG). Vorbestrafte und unzuverlässige Personen dürfen keine Vorstandsfunktion übernehmen (§ 12 Abs. 2 KCanG).
- Sie müssen ihren Anbau regelmäßig auf THC-Gehalt (§ 18 Abs. 2 KCanG) und mögliche Schadstoffe (§ 17 Abs. 3 KCanG) kontrollieren.
- Cannabis darf nur unvermengt weitergegeben werden (§ 21 Abs. 1 KCanG).
- In den Räumen der Vereine und in Sichtweite darf nicht konsumiert werden (§ 5 Abs. 2, Nr. 6 KCanG).
- Die Vereinsräume müssen mindestens 200m entfernt von Schulen, Kitas, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen sein und außerdem gegen Einsicht von außen abgeschirmt werden (§ 12 Abs. 1, Nr. 6 KCanG).
- Der Zugang zu den Räumen der Anbauvereinigung durch Minderjährige (§ 23 Abs. 1 KCanG) und sonstiger Zutritt von unbefugten Dritten ist durch räumliche Sicherung zu verhindern (§ 11 Abs. 3, Nr 2 KCanG).
- Die Abgabe von Cannabis kann nur persönlich in der Abgabestelle erfolgen. Die Vereine müssen Mitgliedschaft, Identität und Alter strikt kontrollieren (§ 19 Abs. 2 KCanG).
- Die Menge und der THC-Wirkgehalt des abgegebenen Cannabis ist begrenzt: Mitglieder zwischen 18-21 Jahren dürfen maximal 30g mit bis zu 10% THC Wirkstoffgehalt im Monat abnehmen. Mitglieder über 21 Jahre dürfen maximal 50g im Monat abnehmen. Zusätzlich gilt eine Abgabebegrenzung der maximalen Tagesmenge von 25g (§ 19 Abs. 3 KCanG).
- Außerdem wurden im Juni 2024 zahlreiche zusätzliche Auflagen im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Konsumcannbisgesetzes vorgenommen. Diese Änderungen umfassen u.a.: das Verbot zur Unterbringung von Anbauflächen unterschiedlicher Vereine in räumlicher Nähe oder im gleichen Objekt oder auf dem gleichen Flurstück (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a) und b) KCanG), Verbot der Beschäftigung im Auftrag des Vereins mit unterschiedlichen Tätigkeiten, sofern diese unmittelbar mit dem Anbau oder der Weitergabe von Cannabis verbunden sind (§ 36 Abs. 1 Nr. 13a KCanG)
Welche Daten werden an Behörden weitergeleitet?
- Die Anbauvereinigungen müssen dauerhaft umfassende Informationen zu Anbau und Abgabe dokumentieren (§ 26 Abs. 1 KCanG).
- Diese Dokumentation muss 5 Jahre aufbewahrt werden und muss 1x jährlich in anonymisierter Form (keine Namen, kein Geburtsdatum; nur Geburtsjahr) zum Zweck der Evaluation an zuständige Behörden geschickt werden (§ 26 Abs. 2 KCanG).
- Zusätzlich können die zuständigen Behörden Kontrollen vor Ort durchführen und Einsicht in die Dokumentation nehmen (§ 27 Abs. 1 KCanG).
- Außerdem haben die Vereine jährlich die Menge an angebautem, weitergegebenem und vernichtetem Cannabis sowie den übrigen Bestand zu melden (§ 26 Abs. 3 KCanG).
Was passiert wenn Vereine gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen?
- Bei Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen, droht den Anbauvereinen der Entzug der Anbau- und Abgabelizenz (§ 15 KCanG).
- Zusätzlich können der Verein als Körperschaft und seine Vertretungsberechtigten, bzw. Beauftragten, individuell ordnungs- und strafrechtlich verfolgt werden (§ 34 ff KCanG).
- Der Freistaat Sachsen hat hierzu einen Bußgeldkatalog mit Auflistung entsprechender Verstöße und Zahlungen vorgelegt.
Welche Regeln gelten für Mitglieder und wie kann ich beitreten?
- Du musst volljährig sein (§ 16 Abs. 1 KCanG).
- Du darfst nicht Mitglied in mehreren Anbauvereinen sein (§ 16 Abs. 2 KCanG).
- Du musst (seit mindestens 6 Monaten) in Deutschland wohnen und deinen Wohnsitz sowie Alter mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachweisen (§ 16 Abs. 4 KCanG).
- Ferner musst du als Mitglied aktiv am Vereinsgeschehen mitwirken (§ 17 Abs. 2 KCanG).
Wenn du dich für eine Mitgliedschaft interessierst, kannst du dich hier voranmelden.
Bitte beachte, dass wir keine Einzelfallberatung zu rechtlichen Problemstellungen durchführen. Wenn du dich in einem laufenden Rechtsverfahren befindest, dann wende dich bitte an eine Fachberatungsstelle oder an eine anwaltliche Vertretung.
Bildquellen
- Foto einer Justitia Statue: Foto von Tingey Injury Law Firm auf unsplash